© Bild

FAQ

Ab dem Schuljahr 2022/2023 sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 6 Jahre alt werden. Personensorgeberechtigte, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können – wie bislang – die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen
„Was braucht es damit nichts passiert?“ In unserem „Schutzkonzept“ wird jede Art der Gewalt an Kindern und der präventive Umgang damit behandelt. Unser Schutzkonzept ist in jeder Einrichtung einsehbar. Sprechen Sie bei Interesse gerne unsere Einrichtungsleitungen an. Unser Personal erhält regelmäßig eine Belehrung zum Schutzkonzept nach § 8a.
Im Kindergarten ohne Wände hält sich die Gruppe meist an verschiedenen Plätzen im Wald auf. Für extreme Witterungsbedingungen, die einen Aufenthalt im Freien nicht möglich machen, steht eine beheizbare Schutzunterkunft zur Verfügung. Der Waldkindergarten ist Lebens- und Erlebnisraum für die Kinder. Die Kinder können ihrem natürlichen Bewegungs- und Forscherdrang nachgehen und werden dabei pädagogisch unterstützt. Das hohe Maß an Phantasie, Kreativität und Eigeninitiative der Kinder wird durch das reiche Angebot an Naturmaterialien angeregt und gefördert. Die Kinder entwickeln einen selbstverständlichen Bezug zur Natur, die Wertschätzung derer und den behutsamen Umgang mit allem, was darin lebt. Ein idealer Bewegungsraum mit unzähligen Möglichkeiten für Entdeckungen und Erkundungen wird geboten. Die Kinder erleben die Tier- und Pflanzenwelt mit allen Sinnen. Sie erfahren und erweitern ihre eigenen körperlichen Grenzen.
Nein, der Vertrag in der Krippe endet mit dem 3. Geburtstag. Wird ein Folgeplatz in einer unserer Kinderhäuser gewünscht, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Gehen Sie dafür gerne auf unsere Einrichtungsleitungen zu. Siehe auch: „Freie Plätze; Ab wann kann ich mein Kind anmelden?“
Im Jahr 2021 hat sich unser Gesamtelternbeirat gegründet. Er besteht aus den, beim jeweiligen Elternabend gewählten, Vorsitzenden der Einrichtungen. Hieraus ergibt sich der Vorsitz des Gesamtelternbeirats, bestehend aus 1. und 2. Vorsitzenden und einem Schriftführer. Der Gesamtelternbeirat arbeitet eng mit dem Träger zusammen und gibt die Informationen an die Elternbeiräte und somit an die Personensorgeberechtigten in den Filialen weiter. Im Jahr finden 1-2 Sitzungen statt.